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Home Le Lycée Étude au lycée Bibliothèque

Allgemeine Informationen

LHCE-Schüler können die Bibliothek für Hausaufgaben und Recherchen besuchen, vor Ort lesen oder Bücher, Zeitschriften und DVDs ausleihen. Die Bibliothek stellt unseren Schülern einen Lernraum, zwei Drucker, 4 Computer und 7 Laptops zur Verfügung.

Ausleihbedingungen

Die meisten Bücher und Periodika können ausgeliehen werden, mit Ausnahme der jeweils aktuellsten Ausgabe von Magazinen und Tageszeitungen. Die Leihfrist beträgt 4 Wochen für maximal 5 Medien. Die Leihfrist kann zweimal um weitere 4 Wochen verlängert werden.

Achtung

Für die Ausleihe ist es zwingend erforderlich, dass die Bibliotheksnutzer ihren Schüler- /Bibliotheksausweis dabei haben.

Öffnungszeiten

Perioden

Während der Schulzeit

Während der Ferien

Uhrzeiten

08:00 – 16:30 (Mo-Fr)

08:00-16:30 (Mo-Fr) – nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Detailierte Hausregeln

Benutzungsberechtigung

Die Bibliothek kann von allen Schülern und dem Personal des LHCE genutzt werden. Voraussetzung für die Benutzung der Bibliothek ist die Anerkennung der Bibliotheksordnung. Die Anerkennung erfolgt mit dem Betreten der Bibliothek sowie mit Inanspruchnahme ihrer Dienstleistungen.

Die Nutzung von Serviceangeboten der Bibliotheken kann im Interesse aller Bibliotheksnutzer zeitlich beschränkt werden.

Bei Verstoss gegen die Bibliotheksordnung folgen eine Rüge, eine Abmahnung und/oder eine Strafe. Bei groben Verstößen gegen die Benutzungsbedingungen kann zeitweise ein Ausschluss von der Bibliotheksnutzung erfolgen.

Verhalten innerhalb der Bibliothek

Die Bibliotheksnutzer haben sich so zu verhalten, dass der Betrieb der Bibliothek nicht beeinträchtigt und andere Bibliotheksnutzer nicht gestört werden.
Jeder Bibliotheksnutzer hat das Recht, sich hilfesuchend an das Bibliothekspersonal zu wenden, wenn er sich durch das Verhalten anderer Nutzer gestört oder verletzt fühlt.

Geschlechterdiskriminierende, rassistische, pornografische, gewaltverherrlichende oder nationalsozialistische Inhalte dürfen nicht mitgebracht und nicht über elektronische Medien aufgerufen werden.

Die Bibliotheksnutzer sind verpflichtet, den Weisungen des Bibliothekspersonals Folge zu leisten. Insbesondere kann das Personal die Nutzer auffordern, den Bibliotheks- bzw. Schülerausweis vorzuzeigen.

Die Lautstärkeregelung innerhalb der Bibliothek ist flexibel und wird den jeweiligen Bedürfnissen angepasst. Bibliotheksnutzer, die das Bedürfnis haben, in ruhigen Räumlichkeiten zu arbeiten oder innerhalb einer Gruppe Gespräche zu führen, können sich bei dem Bibliothekspersonal melden, welches die Lautstärke der Räumlichkeiten dementsprechend anpasst.

Unterhaltungen sollten aus Respekt im Flüsterton stattfinden. Erlaubt das Bibliothekspersonal laute Gespräche, Gelächter oder Musik in der Bibliothek, handelt es sich dabei ausdrücklich um eine Ausnahme, welche gewährt werden kann.
Wollen Bibliotheksnutzer Videos ansehen oder Musik hören, müssen sie das Bibliothekspersonal um Erlaubnis fragen.

Die Bibliothek, ihre Einrichtung und Medien sind sorgfältig und schonend zu behandeln und vor Verlust, Veränderung, Beschmutzung oder Beschädigung zu bewahren. Verlust, Veränderung, Verschmutzung und Beschädigung der Medien sind sofort dem Bibliothekspersonal anzuzeigen. Es ist nicht gestattet, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.

Die Bibliotheksnutzer sind verpflichtet, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter an allen ihnen zur Verfügung gestellten Medien und digitalen Angeboten zu beachten. Die Vorschriften zum Jugendschutz sind von den Bibliotheksnutzern einzuhalten. Minderjährige dürfen die für sie nicht freigegebenen Medien nicht nutzen. Anlassbezogen werden stichprobenhafte Kontrollen durchgeführt.

Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Bibliothek erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

Leihfrist und Verlängerung

Die Leihfrist beträgt in der Regel 4 Wochen. Die Bibliothek kann eine davon abweichende Leihfrist festlegen. Bei jeder Ausleihe können die Bibliotheksnutzer einen Beleg über den Rückgabetermin erhalten. Eine Verlängerung der Leihfrist ist in der Regel zweimal möglich, sofern der Bibliotheksausweis gültig ist und die Medien nicht anderweitig vorgemerkt sind. Danach ist unter denselben Voraussetzungen eine Wiederausleihe unter Vorlage der Medien möglich.

Alle Medien müssen bis spätestens eine Woche vor Ende des Schuljahres zurückerstattet werden. Das Jahreszeugnis kann einbehalten werden, solange nicht alle Medien zurückgegeben wurden.

Rückgabe

Spätestens mit Ablauf der Leihfrist sind die entliehenen Medien unaufgefordert zurückzugeben.
Alle Medien sind in der Verpackung zurückzugeben, in der sie ausgeliehen wurden. Eine Rückgabe als Post- oder Paketsendung erfolgt auf Gefahr und Kosten der Bibliotheksbenutzer.

Vormerkung

Entliehene Medien können vorgemerkt werden.
Die Vormerkung durch den Entleiher selbst ist nicht möglich.
Auf Wunsch erfolgt eine Benachrichtigung über die Bereitstellung. Mit Ablauf einer einwöchigen Abholfrist endet die Bereitstellung.

Leihfristüberschreitung und Ersatzpflicht

Für Medien, bei denen die Leihfrist überschritten wurde, ist unabhängig von einem Erinnerungsschreiben für jeden Tag der Überschreitung der Leihfrist bis zu einer Höchstdauer von 60 Kalendertagen eine Ausleihsperre zu verhängen.
Nach Ablauf der Höchstdauer kann alternativ und auf Kosten des Bibliotheksbenutzers die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzexemplars vorgenommen werden.

Medien gelten so lange als nicht zurückgegeben, bis deren Verlust der Bibliothek mitgeteilt wird.

Für verlorene oder beschädigte Medien gibt es einen Vermerk in der Akte des Bibliotheksnutzers. Solche Vermerke werden der Schuldirektion gemeldet.

Ausnahmen

Von diesen Benutzungsbedingungen kann die Bibliothek in begründeten Einzelfällen und sofern kein öffentliches Interesse entgegensteht Ausnahmen zugunsten der Bibliotheksbenutzer zulassen.

Contact

Lycée Hubert Clément
2 rue Général Patton
L-4277 Esch-sur-Alzette
ou
Boîte postale 254
L-4003 Esch-sur-Alzette

Tél. : 55 71 55
Fax : 57 24 04

Email : secretariat@lhce.lu

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